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   BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B   

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https://dejure.org/2000,14587
BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B (https://dejure.org/2000,14587)
BSG, Entscheidung vom 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B (https://dejure.org/2000,14587)
BSG, Entscheidung vom 16. August 2000 - B 11 AL 105/00 B (https://dejure.org/2000,14587)
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  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage über den entschiedenen Fall hinaus nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre und die Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

    Auszug aus BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage über den entschiedenen Fall hinaus nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre und die Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage über den entschiedenen Fall hinaus nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre und die Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 16.08.2000 - B 11 AL 105/00 B
    Denn eine außerkraftgetretene Rechtsvorschrift wirft nur in einem solchen Fall grundsätzliche Rechtsfragen noch auf (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19).
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